Unsere Aufgabe ist die Beratung, Diagnostik sowie die gezielte individuelle Behandlung von Kindern und Erwachsenen in den Bereichen
Für eine Beratungsstunde, für 2-3 Diagnostikstunden mit entsprechenden standardisierten
und/oder informellen Testverfahren, sowie für logopädische Behandlungen benötigen Sie eine Verordnung vom Arzt.
Folgende Ärzte können Verordnungen (Rezepte) ausstellen:
Die Behandlungskosten werden von den Krankenkassen übernommen und die notwendige Verordnung von dem behandelnden Arzt ausgestellt.
Erwachsene Patienten müssen einen Eigenanteil von 10% zuzüglich 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung entrichten.
Bei Bedarf und freier Kapazität bieten wir auch Hausbesuche an, dieser muss jedoch ärztlich verordnet werden. Sollten wir einmal keine Hausbesuchstherapieplätze zur Verfügung haben, kümmern wir uns um Kollegen, die zu Ihnen ins Haus kommen.
Kinder, die ein Integrationsstatus haben, können wir auch in der Einrichtung behandeln.
Die Zusammenarbeit mit Ärzten und angrenzenden Berufsgruppen sowie Kindergärten, Schulen und Werkstätten ist uns wichtig.
Sprachstörungen/ Sprachentwicklungsverzögerungen
Sprechstörungen
Hörstörungen
Schluckstörungen
Stimmstörungen
Sprach- und Sprechstörungen nach Hirnschädigungen
( z.B. nach Schlaganfällen oder neurologischen Erkrankungen)
Stimmstörungen
Myofunktionelle Störungen
Störungen des Redeflusses